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   LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18 SK   

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LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18 SK (https://dejure.org/2018,39727)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.08.2018 - 10 Sa 51/18 SK (https://dejure.org/2018,39727)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. August 2018 - 10 Sa 51/18 SK (https://dejure.org/2018,39727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 SokaSiG, § 148 ZPO, § 213 BGB, Art. 100 GG
    Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei dem Bundesarbeitsgericht ein Revisionsverfahren anhängig ist, dessen Ausgang zwar für den Ausgangsrechtsstreit im Sinne eines Musterverfahrens von Bedeutung ist, das aber keine Bindungswirkung ...

  • IWW

    § 148 ZPO, Art. ... 100 Abs. 1 GG, § 213 BGB, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 19 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3, 12, 14 GG, Art. 100 GG, §§ 7 Abs. 2 bis 7 SokaSiG, §§ 18 Abs. 2, 21 VTV, §§ 15 Abs. 2, 18 VTV, § 263 ZPO, § 1 Abs. 2 VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 203 ff. BGB, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 98 Abs. 6 Satz 2 ArbGG, § 98 ArbGG, § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG § 7; ZPO § 148 ; BGB § 213 ; GG Art. 100
    SokaSiG; Aussetzung wegen Musterverfahren bzw. Verfassungsbeschwerde; Verjährung

  • rechtsportal.de

    SokaSiG § 7; ZPO § 148 ; BGB § 213 ; GG Art. 100
    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein bei dem Bundesarbeitsgericht anhängiges Revisionsverfahren ohne Bindungswirkung für das Ausgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Der Rechtsstreit sei nach § 148 ZPO im Hinblick auf ein Revisionsverfahren beim Bundesarbeitsgericht (10 AZR 318/17, in der zweiten Instanz Hess. LAG 10 Sa 907/16) , bei dem es auch um die Wirksamkeit des SokaSiG geht, auszusetzen.

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

    Allerdings ist § 213 BGB im vorliegenden Fall anwendbar, da das SokaSiG bestimmungsgemäß an die Stelle der sich als unwirksam herausgestellten AVE treten sollte (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Hess. LAG 23. März 2018 - 10 Sa 116/17 - n.v.; ebenso Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2, Lakkis jurisPK-BGB 8. Aufl. § 213 Rn. 5.1).

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Der Rechtsstreit sei nach § 148 ZPO im Hinblick auf ein Revisionsverfahren beim Bundesarbeitsgericht (10 AZR 318/17, in der zweiten Instanz Hess. LAG 10 Sa 907/16) , bei dem es auch um die Wirksamkeit des SokaSiG geht, auszusetzen.

    Der Rechtsstreit sei schließlich auch nicht nach § 148 ZPO bis zum Abschluss des Verfahrens 10 AZR 318/17 auszusetzen.

    In der Berufungsinstanz meint der Beklagte, das Arbeitsgericht habe zu Unrecht den Rechtsstreit nach § 148 ZPO im Hinblick auf das Revisionsverfahren 10 AZR 318/17 nicht ausgesetzt.

    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Der Rechtsstreit ist auch nicht im Hinblick auf das Revisionsverfahren 10 AZR 318/17 nach § 148 ZPO auszusetzen.

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

    Allerdings ist § 213 BGB im vorliegenden Fall anwendbar, da das SokaSiG bestimmungsgemäß an die Stelle der sich als unwirksam herausgestellten AVE treten sollte (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Hess. LAG 23. März 2018 - 10 Sa 116/17 - n.v.; ebenso Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2, Lakkis jurisPK-BGB 8. Aufl. § 213 Rn. 5.1).

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Der Anwendungsbereich des § 213 BGB ist dabei weiter als der prozessuale Anspruch im Sinne des Prozessrechts (vgl. BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 34, NJW 2015, 1608) .

    Voraussetzung für die Anwendung von § 213 BGB ist, dass es sich um einen anderen Anspruch gegen denselben Schuldner handelt, dass der Anspruch auf demselben Grund beruht und dass es sich um einen Fall handelt, in dem das Gesetz von vornherein dem Gläubiger mehrere Ansprüche zur Wahl stellt oder es ihm ermöglicht, in Verfolgung des gleichen wirtschaftlichen Interesses von einem zum anderen Anspruch überzugehen (vgl. BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 32, NJW 2015, 1608) .

    Es reicht dabei aus, dass die Ansprüche auf demselben Interesse beruhen und im Verhältnis alternativer Konkurrenz zueinanderstehen (vgl. BGH 22. Januar 2015 - I ZR 127/13 - Rn. 32, NJW 2015, 1608; Palandt/Ellenberger 76. Aufl. § 213 Rn. 3) .

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Allerdings wird teilweise die Aussetzung nach § 148 ZPO analog für möglich gehalten, wenn ein Normenkontrollverfahren über ein Gesetz, auf das es zur Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ankommt, beim BVerfG anhängig ist (vgl. BGH 30. März 2005 - X ZB 26/04 - NJW 2005, 1947, 1948; BeckOK ZPO/Wendtland Stand: 01.07.2018 § 148 Rn. 5; offen gelassen von BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 8, NJW 2014, 1903) .

    Ein Zuwarten scheint im Allgemeinen eher nicht geboten zu sein, falls es - wie hier - um einen außerordentlichen Rechtsbehelf (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 7, NJW 2014, 1903) wie der Verfassungsbeschwerde geht.

    Ähnlich hat das BAG die Ablehnung einer Aussetzung in der Konstellation nicht beanstandet, wenn gegen ein rechtskräftiges Urteil in einem Kündigungsrechtsstreit noch Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 11, NJW 2014, 1903).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Der Umstand, dass bei einem obersten Gericht ein Revisionsverfahren nach Art eines Musterprozesses anhängig ist, rechtfertigt die Aussetzung des Ausgangsrechtsstreits nach allgemeiner Meinung noch nicht (vgl. BGH 30. März 2005 - X ZB 26/04 - NJW 2005, 1947, 1948; Müko-ZPO/Frische 5. Aufl. § 148 Rn. 8) .

    Allerdings wird teilweise die Aussetzung nach § 148 ZPO analog für möglich gehalten, wenn ein Normenkontrollverfahren über ein Gesetz, auf das es zur Entscheidung des Rechtsstreits erheblich ankommt, beim BVerfG anhängig ist (vgl. BGH 30. März 2005 - X ZB 26/04 - NJW 2005, 1947, 1948; BeckOK ZPO/Wendtland Stand: 01.07.2018 § 148 Rn. 5; offen gelassen von BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 8, NJW 2014, 1903) .

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Der Gläubiger sollte nicht gezwungen werden, insoweit gesonderte Hilfsanträge zu stellen (vgl. BAG 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 28, NZA 2014, 164) .
  • LAG Hessen, 20.06.2017 - 12 Sa 518/16

    Teilnahme eines Trockenbauunternehmens am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Nach den bislang in Rechtsprechung und Literatur geäußerten Stellungnahmen entspricht dies der ganz h.M. Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (i.E. ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/17 - Rn. 32 ff., Juris; Hess. LAG 20. Juni 2017 - 12 Sa 518/16 - Rn. 39 ff.; Ulber, NZA 2017, 1104, 1105; Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels, NZA 2017, 680, 684; Klein AuR 2017, 48, 52; Biedermann BB 2017, 1333, 1337; Berndt DStR 2017, 1166) .
  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Allerdings ist § 213 BGB im vorliegenden Fall anwendbar, da das SokaSiG bestimmungsgemäß an die Stelle der sich als unwirksam herausgestellten AVE treten sollte (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Hess. LAG 23. März 2018 - 10 Sa 116/17 - n.v.; ebenso Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2, Lakkis jurisPK-BGB 8. Aufl. § 213 Rn. 5.1).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - (NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung(en) (kurz: AVE) des VTV vom 15. Mai 2008 (BAnz. Nr. 104a 15. Juli 2008) sowie vom 25. Juni 2010 (BAnz. Nr. 97 2. Juli 2010) unwirksam sind.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.09.2017 - 21 Sa 1694/16

    Sozialkassenbeitragsverfahren - SokaSiG - Streitgegenstand -

  • LAG Hessen, 09.11.2017 - 10 Sa 505/17

    Beruft sich der Kläger in der Berufungsinstanz erstmals auf das SokaSiG, handelt

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